Die Aussage der besten Freundin des Opfers hat im Dresdner Mordprozess gegen Peter B. die Anklage erheblich gestärkt. Vor dem Landgericht Dresden schilderte die junge Frau gestern die letzten Kontakte mit der getöteten Studentin. «Sie hatte panische Angst vor ihm», sagte sie unter Tränen. Laut Staatsanwaltschaft soll der 43-jährige Angeklagte seine ehemalige Partnerin im April aus Eifersucht mit 31 Messerstichen getötet haben.
Die Zeugin berichtete von beunruhigenden Nachrichten in den Wochen vor der Tat. Das Opfer habe ihr mitgeteilt, dass Peter B. sie ständig kontrolliere, nachts vor ihrer Wohnung stehe und Zugang zu ihren Social-Media-Konten verschafft habe. «Sie fühlte sich beobachtet und verfolgt», so die Freundin. In der letzten Sprachnachricht, die sie erhielt, habe die Studentin gesagt: «Wenn mir etwas zustößt, war es Peter.»
Besonders erschütternd für mich als Beobachterin im Gerichtssaal war die Reaktion des Angeklagten während dieser Aussage. Keinerlei Regung, kein erkennbares Mitgefühl. Der Verteidiger versuchte, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern, scheiterte jedoch an deren klaren Erinnerungen. Eine Psychologin bestätigte: «Die beschriebenen Verhaltensweisen deuten auf ein klassisches Stalking-Muster hin.»
Die Polizei fand laut Ermittlungsakten auf dem Handy des Angeklagten zudem Ortungsdaten der Wohnung des Opfers. Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf das weiterhin unterschätzte Problem der häuslichen Gewalt. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal im Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Der Fall macht fassungslos – und wirft die Frage auf, ob frühere Warnsignale ernster hätten genommen werden können.