Die Straßen Frankfurts könnten am Montag zum Schauplatz einer umstrittenen Demonstration werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Die für den 7. Oktober geplante Pro-Palästina-Kundgebung darf stattfinden – ausgerechnet am ersten Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs auf Israel. Die Stadt hatte die Veranstaltung zunächst verboten, scheiterte nun aber mit ihrer Begründung.
«Wir haben ernsthafte Sicherheitsbedenken,» erklärte Frankfurts Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP). Die Behörden befürchten, dass die Demonstration den Terror verherrlichen könnte. Die Veranstalter hingegen betonen, es gehe ihnen um «Solidarität mit Palästina» und ein Ende des Krieges im Gazastreifen.
Das Gericht sah die Voraussetzungen für ein Verbot jedoch nicht erfüllt. Die bloße Vermutung möglicher Straftaten reiche nicht aus, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken. Allerdings wurden strenge Auflagen erlassen: Verboten sind unter anderem Parolen, die den Hamas-Angriff relativieren oder das Existenzrecht Israels infrage stellen.
In meinen fast zwanzig Jahren als politische Berichterstatterin habe ich selten eine so aufgeladene Atmosphäre erlebt. Auf beiden Seiten brodeln die Emotionen. «Diese Demonstration an diesem Tag ist eine Provokation und verletzt die Gefühle vieler Menschen zutiefst,» sagte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden.
Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor. Für jüdische Gemeinden bedeutet der Tag besondere Anspannung. Gleichzeitig ist das Demonstrationsrecht ein hohes Gut unserer Demokratie.
Die Entscheidung zeigt, wie Gerichte in Deutschland auch in emotional aufgeladenen Zeiten abwägen müssen: zwischen Sicherheitsbedenken und Grundrechten, zwischen dem Schutz vor Volksverhetzung und der Meinungsfreiheit. Was als legitimer Protest gilt und wo die Grenzen liegen – darüber werden wir als Gesellschaft weiter ringen müssen.