Die Polizeikräfte in Bayern stehen vor einer bedeutenden Erweiterung ihrer Befugnisse: Sie sollen künftig Drohnen abschießen dürfen, wenn von diesen eine Gefahr ausgeht. Die bayerische Staatsregierung plant eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor der Fußball-Europameisterschaft im Sommer. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) werden bereits geeignete Waffen getestet.
«Die zunehmende Verbreitung von Drohnen stellt uns vor neue sicherheitspolitische Herausforderungen», erklärte Herrmann gestern in München. Besonders bei Großveranstaltungen wie der EM könnten unbemannte Flugobjekte zur ernsthaften Bedrohung werden. Nicht nur Terroranschläge, sondern auch Unfälle durch Amateur-Drohnenpiloten zählen zu den Risikoszenarien.
Als ich vor fünf Jahren über Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen recherchierte, war die Drohnenabwehr noch ein exotisches Thema. Heute ist sie im Zentrum der Sicherheitsplanung angekommen. Die Technologie der Abwehrsysteme reicht vom gezielten Beschuss bis zu elektronischen Störsendern, die die Funkverbindung zwischen Drohne und Pilot unterbrechen.
Ein Hamburger Sicherheitsexperte sagte mir im Gespräch: «Wir müssen die Balance finden zwischen effektiver Abwehr und verhältnismäßigem Eingriff. Eine abstürzende Drohne über Menschenmengen kann selbst zur Gefahr werden.»
Kritiker wie der bayerische Datenschutzbeauftragte mahnen klare Regeln für den Einsatz der neuen Befugnisse an. Der Gesetzentwurf muss noch den Landtag passieren, soll aber rechtzeitig zur Europameisterschaft in Kraft treten.
Was bedeutet diese Entwicklung für unser Zusammenleben? Während mehr Sicherheit begrüßenswert ist, müssen wir aufpassen, dass im Eifer der Terrorabwehr nicht unverhältnismäßig in Freiheitsrechte eingegriffen wird. Die Frage wird sein, wann genau eine Drohne als Bedrohung gilt – und wer das entscheidet.