Die Berliner Ausländerbehörde hat einem eingebürgerten Syrer den deutschen Pass entzogen. Der Mann hatte in sozialen Medien die Hamas-Terroranschläge vom 7. Oktober öffentlich gelobt. Nach Informationen der Senatsverwaltung für Inneres wurde die Entscheidung bereits vergangene Woche getroffen und gilt als erster Fall dieser Art in Deutschland seit den Terrorangriffen.
Der betroffene Mann war erst vor wenigen Jahren eingebürgert worden. Genau dieser Umstand ermöglichte das schnelle Handeln der Behörden. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt eine Aberkennung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Einbürgerung, wenn Personen «vorsätzlich getäuscht» haben oder eine «extremistische Gesinnung» verschwiegen wurde.
«Wer Terror befürwortet, kann kein deutscher Staatsbürger sein,» erklärte Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Ich habe in meinen fast zwanzig Jahren als Journalistin selten eine so schnelle behördliche Reaktion erlebt. Normalerweise ziehen sich solche Verfahren über Jahre hin.
Die Entscheidung folgt auf die Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, härter gegen Hamas-Unterstützer vorzugehen. Experten für Migrationsrecht weisen jedoch darauf hin, dass bei länger zurückliegenden Einbürgerungen die rechtlichen Hürden deutlich höher sind.
Der Fall könnte wegweisend für ähnliche Verfahren sein. Der Betroffene hat nun einen Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Was bleibt, ist die Frage: Wie viel Toleranz verträgt unsere freiheitliche Gesellschaft gegenüber jenen, die diese Freiheit ablehnen?