In einer überraschenden Wendung hat das Verwaltungsgericht München das Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten für unwirksam erklärt. Die Richter stellten fest, dass die seit April geltende Untersagung durch die Stadt nicht mit dem neuen Cannabisgesetz vereinbar sei. Über 1.200 Münchner hatten gegen die Verbotszone geklagt, die den beliebten Park komplett umfasste.
Das Urteil stützt sich auf einen zentralen Punkt: Das neue Cannabisgesetz erlaubt den Konsum grundsätzlich im öffentlichen Raum und sieht nur bestimmte Ausnahmen vor – etwa in unmittelbarer Nähe von Schulen oder Spielplätzen. «Der Englische Garten als Ganzes kann nicht zur Verbotszone erklärt werden», erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung.
Die Stadt München hatte das Verbot mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründet, da der Park ein beliebtes Familienziel sei. Doch genau hier setzt die Kritik an: «Ein pauschales Verbot für eine Fläche von 375 Hektar ist unverhältnismäßig», so Rechtsanwalt Sebastian Dörnemann, der mehrere Kläger vertrat.
Als ich gestern durch den Englischen Garten spazierte, bemerkte ich bereits kleine Grüppchen, die offen Cannabis konsumierten. Die Stimmung war gelöst. «Endlich können wir entspannt einen rauchen, ohne ständig nach Polizisten Ausschau zu halten», sagte mir ein 26-jähriger Münchner, der anonym bleiben wollte.
Die Stadt München prüft nun, ob sie in Berufung geht. Viele Kommunen in Deutschland beobachten den Fall genau, da sie ähnliche Verbote erlassen haben. Was in München passiert, könnte bundesweit Signalwirkung haben. Bleibt die Frage: Wie viele Verbotszonen verträgt eine Legalisierung?