Der sonntägliche Einkaufsbummel bleibt in Berlin auch dieses Jahr eine Seltenheit. Nur an zwei Adventssonntagen – dem 1. und 3. – dürfen Geschäfte ihre Türen für maximal acht Stunden öffnen. In Brandenburg zeigt sich ein ähnliches Bild: Städte wie Potsdam laden am 1. und 4. Advent zum Weihnachtsshopping ein, während andere Kommunen individuelle Termine festlegen. Die strengen Regeln sorgen bei Einzelhändlern zunehmend für Unmut.
«Wir brauchen mehr Flexibilität, um wettbewerbsfähig zu bleiben», erklärt Nils Busch-Petersen vom Handelsverband Berlin-Brandenburg. Nach seinen Angaben gehen dem lokalen Handel durch die Beschränkungen wichtige Umsätze verloren. In meinen Gesprächen mit Ladeninhabern in der Berliner Friedrichstraße spüre ich die Frustration: Viele sehen in den wenigen verkaufsoffenen Sonntagen kaum Entlastung gegenüber der Konkurrenz durch den Onlinehandel.
Die rechtliche Lage bleibt kompliziert. Während die Gewerkschaft ver.di auf den Schutz des arbeitsfreien Sonntags pocht, argumentieren Händler mit dem Wandel des Einkaufsverhaltens. In Brandenburg entscheiden die Kommunen selbst über bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage jährlich. Die Regelung variiert stark: In Frankfurt (Oder) dürfen Geschäfte am 8. und 15. Dezember öffnen, Cottbus setzt auf den 3. Advent.
Für viele Familien aus Hamburg oder München, die ich auf dem Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt treffe, ist die Situation verwirrend. Wer plant, sollte sich vorher über die genauen Termine informieren. Bleibt die Frage: Brauchen wir im digitalen Zeitalter nicht längst flexiblere Lösungen für den stationären Handel?