Die Zukunft der Kommunalwahlen in Hessen liegt seit heute in den Händen des Staatsgerichtshofs. In Wiesbaden verhandelten die Richter über eine umstrittene Wahlrechtsreform, die ab 2026 greifen soll. Das schwarz-rote Reformpaket sieht vor, dass Wähler künftig nur noch eine Stimme pro Kandidat vergeben können – statt bisher bis zu drei Stimmen.
Die hessische Landesregierung argumentiert, das bisherige System sei zu kompliziert. «Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich überfordert, was zu ungültigen Stimmzetteln führt», erklärte Innenminister Roman Poseck bei der Verhandlung. Nach seinen Angaben waren bei der letzten Kommunalwahl über 4 Prozent der Stimmen ungültig.
Die Opposition sieht darin jedoch einen Angriff auf die Demokratie. Grüne, FDP und Linke haben gemeinsam Klage eingereicht. «Diese Reform nimmt den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, differenziert zu entscheiden», kritisiert die Grünen-Fraktionsvorsitzende Martina Feldmayer. Sie befürchtet, dass kleinere Parteien benachteiligt werden.
Als Reporterin habe ich bei Kommunalwahlen oft beobachtet, wie Menschen vor den meterlangen Stimmzetteln mit Hunderten Namen ratlos wurden. In Hamburg kenne ich ähnliche Diskussionen – auch dort steht die Balance zwischen Wahlfreiheit und Praktikabilität in Frage.
Ein weiterer Streitpunkt: Die Abschaffung der Sperrklausel. Künftig könnten auch Parteien mit sehr wenigen Stimmen in die Kommunalparlamente einziehen. Der Staatsgerichtshof will sein Urteil im September verkünden. Davon hängt ab, wie die demokratische Beteiligung in Hessens Kommunen künftig aussieht. Eine Grundsatzfrage bleibt: Was wiegt schwerer – ein einfacheres Wahlsystem oder mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Bürger?