In Berlin erleiden Senat und Charité eine juristische Niederlage um die Hauptstadtzulage. Das Arbeitsgericht gab den Beschäftigten der Berliner Universitätsmedizin Recht, die auf Auszahlung der monatlichen 150 Euro geklagt hatten. Seit 2020 erhalten rund 130.000 Berliner Landesbedienstete diese Zulage – nur die Angestellten der Universitätsklinik wurden ausgeschlossen.
Für die 21.000 Charité-Beschäftigten bedeutet das Urteil einen wichtigen Etappensieg. «Wir haben von Anfang an auf die Ungleichbehandlung hingewiesen», erklärte Burkhard Bildt von der Gewerkschaft Verdi. Das Land Berlin hatte argumentiert, die Zulage sei eine freiwillige Leistung und daher sei der Ausschluss einzelner Gruppen zulässig.
Die Richter sahen das anders. Das Gericht stellte fest, dass für die unterschiedliche Behandlung der Beschäftigtengruppen kein sachlicher Grund vorliege. Ähnlich hatte bereits das Bundesarbeitsgericht in einem vergleichbaren Fall entschieden.
In meinen Gesprächen mit betroffenen Pflegekräften und Ärzten spüre ich seit Jahren ihre Verbitterung. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels fühlen sie sich vom Land Berlin nicht wertgeschätzt.
Der Senat prüft nun die Urteilsbegründung und eine mögliche Berufung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte auf das Land eine erhebliche finanzielle Belastung zukommen – rückwirkende Zahlungen eingeschlossen. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage, wie wir in unserer Gesellschaft mit systemrelevanten Berufsgruppen umgehen.