Mitten in der Hauptstadt hat das Berliner Landgericht gestern eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Der umstrittene Slogan «From the River to the Sea, Palestine will be free» ist nicht per se strafbar. Die Richter stellten klar, dass die Verwendung des Spruchs nur in bestimmten Kontexten als Volksverhetzung oder als Billigung von Hamas-Terrorakten gewertet werden kann.
In den vergangenen Monaten wurde dieser Slogan auf zahlreichen propalästinensischen Demonstrationen gerufen. Die Polizei ging bislang oft davon aus, dass er generell verboten sei. «Diese pauschale Einordnung ist rechtlich nicht haltbar«, erklärte Richterin Dr. Katharina Sander bei der Urteilsverkündung.
Tatsächlich hat der Slogan verschiedene Interpretationen. Für manche symbolisiert er die Hoffnung auf einen palästinensischen Staat vom Jordan bis zum Mittelmeer, für andere impliziert er die Vernichtung Israels. Ich habe bei Demonstrationen in Hamburg beobachtet, wie unterschiedlich die Aussage gemeint sein kann – von friedlichem Protest bis zu hasserfüllten Parolen.
«Der Kontext ist entscheidend«, betonte Rechtsanwalt Patrick Heinemann, der den Fall vertrat. «Es kommt darauf an, ob der Slogan als Aufruf zur Gewalt oder als politische Meinungsäußerung verwendet wird.»
Das Urteil basiert auf dem Fall eines Mannes, der wegen der Verwendung des Slogans zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Diese Verurteilung wurde nun aufgehoben. Die Berliner Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, das Urteil zu prüfen und möglicherweise Rechtsmittel einzulegen.
Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für künftige Demonstrationen haben. Polizei und Gerichte müssen nun genauer hinschauen und den jeweiligen Kontext berücksichtigen. Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer Kritik und Volksverhetzung? Diese Frage wird unsere Gesellschaft weiterhin beschäftigen – weit über Berlin hinaus.