In Mainz entschied das Verwaltungsgericht gegen einen 38-jährigen Langzeitstudenten, der seit 15 Jahren Wohngeld bezog. Der Mann, der seit 2006 an der Mainzer Universität eingeschrieben ist, muss nun ohne staatliche Wohnkostenunterstützung auskommen. Das Gericht begründete das Urteil mit der «überlangen Studiendauer», die den staatlichen Leistungsanspruch verwirkt habe.
Die Wohngeldstelle der Stadt Mainz hatte die Zahlungen bereits im vergangenen Jahr eingestellt. Rund 150 Euro monatlich erhielt der Student bisher zusätzlich zu seinem Nebenjob als Unterstützung für die Mietkosten. «Das Wohngeld ist keine dauerhafte Alimentierung für Menschen, die ihr Studium ohne erkennbaren Grund nicht abschließen», erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Als langjährige Berichterstatterin aus Baden-Württemberg kenne ich ähnliche Fälle. Die Grenze zwischen sozialer Unterstützung und unberechtigtem Leistungsbezug ist oft eine Gratwanderung. In meinen Gesprächen mit Betroffenen höre ich immer wieder: Die Lebensrealität ist komplexer als Paragrafen.
Bemerkenswert: Der Student konnte keine triftigen Gründe für seine lange Studienzeit von bisher 18 Jahren nachweisen. Weder gesundheitliche noch familiäre Umstände rechtfertigten die Verzögerung. Das Gericht stellte fest: Der Kläger hatte in der Vergangenheit nur wenige Prüfungsleistungen erbracht und lange Zeiträume ohne Studienaktivität verbracht.
Das Urteil könnte bundesweit Signalwirkung haben. Es stellt die Frage, wo die Grenze der sozialen Verantwortung des Staates liegt – und ab wann Eigenverantwortung überwiegen muss. Der Student kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Mehr Informationen zur Wohngeldberechtigung gibt es beim Bundesministerium für Wohnen.