In München sieht sich ein großer Immobilienkonzern mit einer Millionenstrafe konfrontiert. Das Sozialreferat der Stadt hat gegen die Bayerische Versorgungskammer (BVK) ein Bußgeld von 2,6 Millionen Euro verhängt. Der Grund: Der Vermieter soll gegen Vereinbarungen zur Belegung von etwa 230 geförderten Wohnungen verstoßen haben. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, die Wohnungen nicht, wie vorgeschrieben, an berechtigte Haushalte vermietet zu haben.
„Wir nehmen solche Verstöße sehr ernst», erklärt Dorothee Schiwy, Leiterin des Sozialreferats. „Bezahlbarer Wohnraum ist in München besonders knapp. Deshalb müssen die Regeln eingehalten werden.» Die Bayerische Versorgungskammer, einer der größten Immobilieneigentümer in der Stadt, weist die Vorwürfe zurück und hat bereits Widerspruch eingelegt.
Die Wohnungen im Stadtteil Riem waren ursprünglich mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Im Gegenzug verpflichtete sich der Vermieter, sie ausschließlich an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Nach Erkenntnissen der Stadt wurden diese Auflagen jedoch systematisch missachtet.
Ein betroffener Mieter, der anonym bleiben möchte, berichtet: „Ich habe meinen Wohnberechtigungsschein bei der Bewerbung vorgelegt, wurde aber abgewiesen. Später erfuhr ich, dass andere ohne Berechtigung die Wohnungen bekommen haben.«
Als Lokaljournalistin beobachte ich seit Jahren, wie die Wohnungsnot in München immer mehr Menschen belastet. Dass ausgerechnet geförderte Wohnungen nicht an die vorgesehenen Berechtigten gehen, verschärft das Problem zusätzlich.
Die Höhe des Bußgelds ist in der Geschichte Münchens beispiellos und zeigt, wie entschlossen die Stadt gegen Verstöße im Wohnungsmarkt vorgeht. Sollte die Strafe Bestand haben, könnte dies ein Signal an andere Vermieter senden. Die Frage bleibt: Reichen finanzielle Sanktionen aus, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, oder braucht es tiefergreifende Reformen?