Nach der Messerattacke in einem Ulmer Media Markt stehen Behörden und Politik in der Kritik. Der Täter, ein 26-jähriger Syrer, war bereits ausreisepflichtig, konnte aber nicht abgeschoben werden. Wie konnte es dazu kommen? Bei dem Vorfall am Freitagabend verletzte der Mann drei Menschen mit einem Messer, eines seiner Opfer lebensgefährlich.
Nach Informationen des baden-württembergischen Justizministeriums hätte der Täter bereits im Februar abgeschoben werden sollen. Er war mit gefälschten Papieren nach Deutschland eingereist und stellte 2021 einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Zuständig für die Abschiebung war das Regierungspräsidium Tübingen.
«Es ist völlig unverständlich, warum hier nicht konsequenter gehandelt wurde», kritisiert Landtagsabgeordnete Julia Goll (FDP). Die entscheidende Hürde für die Abschiebung war laut Behörden die fehlende Rücknahmebereitschaft syrischer Behörden, obwohl seit letztem Jahr grundsätzlich wieder Abschiebungen nach Syrien möglich sind.
Die Ulmer Vorfälle erinnern mich an ähnliche Fälle in Hamburg, wo ich vor Jahren über die Problematik ausreisepflichtiger Straftäter berichtete. Oft scheitern Abschiebungen an praktischen Hürden und diplomatischen Verwicklungen.
Besonders brisant: Der Täter war bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Diebstahls und Körperverletzung. Innenministerin Nancy Faeser fordert nun «beschleunigte Abschiebungen von Straftätern». Der Fall befeuert die ohnehin aufgeheizte Debatte um Migrationssteuerung.
Was bleibt, ist die Frage nach der Verantwortung im behördlichen Zuständigkeitsgeflecht. Wenn aus Ausreisepflichtigen Straftäter werden, hat das System versagt – unabhängig davon, wie man zur Migrationspolitik steht.