Der Prozess um die umstrittene Koranverbrennung vor dem Islamischen Zentrum Hamburg hat heute begonnen. Ein 36-jähriger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg verantworten, weil er im März dieses Jahres eine Ausgabe des Korans angezündet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor – ein Straftatbestand, der mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Was mich bei der Verhandlung besonders beeindruckt hat, war die gespannte Atmosphäre im Gerichtssaal. Der Angeklagte rechtfertigte seine Tat als «politischen Protest» gegen die iranische Führung, die das Islamische Zentrum Hamburg kontrollieren soll. Ein Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte, beschrieb die Situation als «hochexplosiv», da sich schnell mehrere empörte Menschen um den Täter versammelt hätten.
«Diese Aktion war gezielt darauf ausgerichtet, religiöse Gefühle zu verletzen und Aufmerksamkeit zu erregen», erklärte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Der Verteidiger hingegen argumentierte: «Mein Mandant wollte keine Religion beschimpfen, sondern ein politisches Zeichen setzen.»
Nach meiner jahrelangen Berichterstattung über Religionskonflikte in Deutschland beobachte ich eine zunehmende Polarisierung. In Hamburg-Harburg, wo viele Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen leben, haben solche Aktionen besonders weitreichende Folgen.
Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen Religions- und Meinungsfreiheit auf. Wann wird aus Protest Hetze? Wo beginnt die Verletzung religiöser Gefühle? Während das Urteil erst nächste Woche erwartet wird, zeigt der Prozess bereits jetzt, wie dünn die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und strafbarer Religionsbeschimpfung verläuft.