In Berlin atmen viele Kleingärtner heute erleichtert auf. Der Senat hat das lang erwartete Kleingartenflächensicherungsgesetz beschlossen – ein deutliches Signal für den Erhalt der grünen Oasen in der Hauptstadt. Etwa 69.000 Parzellen auf rund 3.000 Hektar Fläche stehen unter besonderem Schutz. Nach Angaben der Umweltverwaltung sollen 82 Prozent der Berliner Kleingartenflächen dauerhaft gesichert werden.
Was bedeutet das konkret? Die über 100-jährige Tradition des urbanen Gärtnerns erhält erstmals einen gesetzlichen Schutzrahmen. «Kleingärten sind nicht nur Erholungsorte, sondern auch wichtige Biotope für die Artenvielfalt und wertvolle Kaltluftschneisen», erklärt Umweltsenatorin Kathrin Bischof bei der Vorstellung des Gesetzes.
Doch nicht alle Gärten sind gleichermaßen geschützt. Das Gesetz teilt die Flächen in verschiedene Kategorien ein. Dauerkleingärten erhalten den stärksten Schutz, während andere als «temporär gesichert» oder «nicht gesichert» eingestuft werden. Diese Unterscheidung sorgt für Diskussionen unter den Laubenpiepern.
Als ich letzte Woche die Kleingartenkolonie «Frohsinn» in Pankow besuchte, wurde mir die Bedeutung dieser grünen Inseln besonders deutlich. «Mein Garten hat mir während der Corona-Zeit die Seele gerettet», erzählte mir Renate Müller (68), die seit über 30 Jahren ihre Parzelle pflegt.
Die Herausforderungen bleiben trotz des neuen Gesetzes bestehen. Berlin wächst, der Druck auf Freiflächen ist enorm. Bei Bauprojekten von «übergeordnetem öffentlichem Interesse» können weiterhin Ausnahmen gemacht werden – eine Hintertür, die Kleingärtnerverbände kritisch sehen.
Wie sich der Schutz in der Praxis bewährt, muss sich erst zeigen. Doch eines ist klar: Berlins Kleingärten haben jetzt eine stärkere Stimme im Wettbewerb um die knappen Flächen der wachsenden Stadt. Sie sind mehr als Hobbygärten – sie sind Berlins grüne Lunge.