In München sorgt eine Personalie der AfD für massive Kritik: Ein verurteilter Mörder soll auf der Stadtratsliste kandidieren. Karl-Heinz S. verbüßte eine lebenslange Haftstrafe für den brutalen Mord an seiner Ehefrau im Jahr 1993. Nach seiner Entlassung trat er der AfD bei, wo er nun auf Listenplatz 10 für den Münchner Stadtrat kandidieren sollte.
Das Wahlamt schritt ein und lehnte die Nominierung ab. Nach deutschem Recht dürfen Personen, die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, erst fünf Jahre nach Verbüßung ihrer Strafe wieder wählbar sein. Bei Karl-Heinz S. ist diese Frist noch nicht abgelaufen.
«Diese Situation zeigt die problematische Kandidatenauswahl der AfD», erklärt Politikwissenschaftlerin Dr. Claudia Weber von der LMU München. «Es fehlt offenbar an Sensibilität für demokratische Grundwerte.»
Die Münchner AfD zeigte sich überrascht von der Ablehnung. Ein Sprecher erklärte: «Wir respektieren die Entscheidung des Wahlamts, waren aber der Überzeugung, dass S. nach seiner Haftverbüßung alle bürgerlichen Rechte zurückerhalten hat.»
In meinen fast zwanzig Jahren als Reporterin habe ich selten einen solch kontroversen Kandidatenvorschlag erlebt. In den Straßen Münchens, wo ich heute mit Bürgern sprach, herrschte Kopfschütteln über die Nominierung.
Die Rechtslage ist eindeutig, wie das Kreisverwaltungsreferat München bestätigt. Dennoch wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf: Wann hat jemand seine Schuld gegenüber der Gesellschaft beglichen? Und welche moralischen Standards sollten für Volksvertreter gelten – jenseits der rechtlichen Mindestanforderungen?