Der Streit um direkte Demokratie in Hamburg erreicht eine neue Stufe. Gestern reichten Vertreter der Volksinitiative «Rettet Hamburgs Grün» eine Verfassungsklage beim Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Sie wehren sich gegen die Entscheidung des Senats, ihren Volksentscheid nicht am Tag der Bundestagswahl durchzuführen. Nach Angaben der Initiative haben über 14.000 Hamburger die Klage mit ihrer Unterschrift unterstützt.
«Es geht hier um ein fundamentales demokratisches Recht«, sagt Initiativensprecher Michael Weber. «Der Senat verhindert mit bürokratischen Hürden systematisch eine hohe Wahlbeteiligung.» Die Initiative fordert seit 2022 einen besseren Schutz von Grünflächen und Parks in der Hansestadt und sammelte dafür über 20.000 Unterschriften.
Der rot-grüne Senat argumentiert mit organisatorischen Schwierigkeiten. «Die gleichzeitige Durchführung von Bundestagswahl und Volksentscheid würde die Wahllokale überlasten», erklärt Innensenatorin Maria Schmidt. Kritiker sehen darin jedoch ein taktisches Manöver, da Volksentscheide bei geringer Beteiligung leichter scheitern können.
Bei meinen Gesprächen mit Bürgern auf dem Jungfernstieg wird die Frustration deutlich. «Erst motivieren sie uns zum Mitmachen, dann legen sie uns Steine in den Weg», sagt Anwohnerin Helga Bremer (67). Die Hamburgische Verfassung garantiert zwar direkte Demokratie, doch die Hürden sind hoch.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wieviel direkte Bürgerbeteiligung verträgt unsere repräsentative Demokratie? Das Urteil wird nicht nur für Hamburg richtungsweisend sein, sondern könnte auch bundesweit Signalwirkung haben. Bis dahin bleibt das Hamburger Grün im politischen Spannungsfeld – zwischen Bürgerwillen und Verwaltungslogik.