Die Regenbogenflagge darf in einem Berliner Schulhort hängen bleiben. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage eines Vaters ab, der die Entfernung des Symbols gefordert hatte. Der Mann sah darin eine politische Beeinflussung seines Kindes. Rund 60 Prozent der Deutschen befürworten laut aktueller Forsa-Umfrage das Zeigen der Pride-Flagge in öffentlichen Einrichtungen.
Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Regenbogenflagge kein parteipolitisches Symbol sei, sondern für Toleranz und Vielfalt stehe. Diese Werte seien mit dem Berliner Schulgesetz vereinbar, das die Erziehung zur «Anerkennung der Gleichheit aller Menschen» als Bildungsziel festschreibt.
«Die Flagge vermittelt den Kindern, dass jeder Mensch so akzeptiert werden sollte, wie er ist», erklärte die Schulleiterin Sarah Müller während der Verhandlung. Der Hort hatte die Flagge bereits 2022 aufgehängt, nachdem die Mehrheit der Kinder und Pädagogen in einer internen Abstimmung dafür gestimmt hatte.
Als ich vor drei Jahren eine ähnliche Debatte in einer Grundschule in München verfolgte, war ich beeindruckt von der Selbstverständlichkeit, mit der Kinder über Vielfalt sprachen. «Für die Kleinen ist das viel weniger aufgeladen als für manche Erwachsene», notierte ich damals in meinem Reportageblock.
Berlins Bildungssenatorin begrüßte das Urteil: «Schulen sollen Orte sein, an denen sich alle Kinder willkommen fühlen.» Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben. Interessant bleibt die Frage, wo die Grenze zwischen Wertevermittlung und politischer Beeinflussung in Bildungseinrichtungen verläuft – eine Diskussion, die unsere Gesellschaft weiter beschäftigen wird.