Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat gestern einen Erlass beschlossen, der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst die Mitgliedschaft in der AfD untersagen kann. Der sogenannte «Radikalenerlass» soll Extremisten aus dem Staatsdienst fernhalten. Die Entscheidung fiel nach einer Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextremistisch» durch den Landesverfassungsschutz.
«Der Staat muss sich vor seinen Feinden schützen können», erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Vorstellung des Erlasses in Mainz. Die Regelung betrifft rund 170.000 Beschäftigte des Landes und sieht vor, dass in Einzelfallprüfungen über die Vereinbarkeit einer AfD-Mitgliedschaft mit dem Dienstverhältnis entschieden wird.
Der Erlass hat bereits heftige Reaktionen ausgelöst. Während Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen die Maßnahme begrüßen, spricht die AfD von «Gesinnungsdiktatur» und kündigte juristische Schritte an. «Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen», so der Landesvorsitzende Jan Bollinger.
Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung. «Der Erlass bewegt sich auf juristischem Neuland», erklärt Professor Christoph Möllers von der Humboldt-Universität. «Die Treuepflicht der Beamten ist zwar unstrittig, aber ein pauschales Parteimitgliedschaftsverbot ist verfassungsrechtlich heikel.»
Nach meinen Beobachtungen in der Region wird der Erlass die Debatte um die Grenzen der Meinungsfreiheit weiter anheizen. Bei einem Besuch in Trier letzte Woche konnte ich spüren, wie tief die Gräben bereits sind.
Der Radikalenerlass erinnert an die 1970er Jahre, als ähnliche Regelungen gegen vermeintliche Linksextremisten eingesetzt wurden – ein historisches Echo, das nachdenklich stimmt. Die kommenden Gerichtsverfahren werden zeigen, ob die Demokratie ihre Werte verteidigen kann, ohne dabei selbst ihre Grundprinzipien zu verletzen.