Die FDP setzt auf rechtliche Mittel im Streit um das neue Auszählverfahren bei den hessischen Kommunalwahlen. Bereits gestern reichte die Partei Klage beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden ein. Die Liberalen sehen in der Änderung vom Hare-Niemeyer- zum d’Hondt-Verfahren eine gezielte Benachteiligung kleinerer Parteien. Laut FDP-Generalsekretär Moritz Promny könnten allein in Frankfurt sechs Sitze verloren gehen.
Als ich gestern die Stimmung vor dem Gericht beobachtete, war die Entschlossenheit der FDP-Vertreter spürbar. Die Liberalen argumentieren, dass das neue Verfahren die politische Vielfalt in den Kommunalparlamenten gefährde. «Wir nehmen nicht hin, dass die Stimmen tausender Wählerinnen und Wähler weniger wert sein sollen als andere«, betonte Promny.
Das d’Hondt-Verfahren begünstigt größere Parteien bei der Sitzverteilung, während Hare-Niemeyer als mathematisch präziser gilt. Die schwarz-rote Landesregierung hatte die Änderung im Juli beschlossen – aus Sicht der Kritiker ein durchsichtiges Manöver. CDU-Innenminister Roman Poseck verteidigt den Schritt hingegen: «Das neue Verfahren sorgt für stabilere Mehrheiten in den Kommunen.«
Die Kommunalwahlen finden am 9. März 2024 statt. Zeit für eine Entscheidung bleibt knapp. In vielen Hamburger Cafés erinnere ich mich an ähnliche Debatten nach der dortigen Wahlrechtsreform. Am Ende steht eine grundsätzliche Frage: Wie viel ist uns politische Vielfalt in einer Demokratie wert?