Die Tragödie von Hamburg Winterhude hat nun ein rechtliches Nachspiel gefunden. Das Landgericht Hamburg verurteilte gestern einen 34-jährigen Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft. Er hatte im Januar seine Ex-Freundin mit einem Messer angegriffen und so in Todesangst versetzt, dass sie vom Balkon ihrer Wohnung im dritten Stock sprang. Die 23-jährige Deborah R. erlag später ihren schweren Verletzungen.
Als ich gestern im Gerichtssaal saß, war die Atmosphäre erdrückend. Die Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich: «Der Angeklagte trägt die volle Verantwortung für den Tod der jungen Frau, auch wenn er sie nicht eigenhändig vom Balkon gestoßen hat.» Der Täter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt – nicht wegen Totschlags, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Die Beweisaufnahme zeichnete ein erschreckendes Bild. Der Angeklagte drang nachts in die Wohnung ein, verfolgte seine Ex-Partnerin mit einem Messer und verletzte sie am Arm. «Ich hatte keine andere Wahl als zu springen», sagte ihre beste Freundin unter Tränen, die in jener Nacht mit Deborah telefoniert hatte.
Was mich bei der Berichterstattung besonders erschüttert hat: Dies war kein Einzelfall. Laut BKA wurden allein 2023 in Deutschland 133 Frauen durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet. Experten sprechen von Femiziden.
Deborahs Mutter sagte nach dem Urteil: «Nichts bringt mir meine Tochter zurück, aber wenigstens wurde Gerechtigkeit gesprochen.» Die Verteidigung kündigte an, in Revision zu gehen. Der Fall zeigt einmal mehr, wie dringend wir als Gesellschaft bessere Schutzkonzepte für von Gewalt bedrohte Frauen brauchen. Mehr zum Thema bei der Hilfetelefon «Gewalt gegen Frauen».