In Berlin hat ein Gericht einen Studenten zu lediglich 450 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem er eine jüdische Kommilitonin an der Freien Universität attackiert hatte. Der Vorfall ereignete sich im April 2022, als der 30-jährige Mann die jüdische Studentin angegriffen, ihr Handys entrissen und sie antisemitisch beschimpft haben soll. Das Amtsgericht Tiergarten sah darin eine Beleidigung, nicht aber Volksverhetzung.
Die milde Strafe sorgt in der Hauptstadt für Empörung. Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Berlin, Samuel Salzborn, kritisiert das Urteil scharf: «Solche Entscheidungen senden ein fatales Signal und erschweren den Kampf gegen Judenhass.»
Ich beobachte seit Jahren, wie Antisemitismus an deutschen Hochschulen zunimmt. Was an der FU Berlin geschah, ist leider kein Einzelfall. Nach dem Hamas-Terror vom 7. Oktober hat sich die Lage nochmals verschärft. Jüdische Studierende berichten von Einschüchterungen, Drohungen und offener Diskriminierung.
Besonders beunruhigend: Die Freie Universität hatte den Studenten zunächst für drei Monate vom Studium ausgeschlossen – eine Maßnahme, die nach juristischer Prüfung jedoch zurückgenommen wurde. «Wir stehen zwischen dem Schutz jüdischer Studierender und rechtlichen Grenzen», erklärt ein Universitätssprecher.
Die Betroffene selbst möchte anonym bleiben. Über ihren Anwalt ließ sie mitteilen: «Dieses Urteil fühlt sich an, als ob meine Erfahrung nicht ernst genommen wird.»
Experten der Amadeu Antonio Stiftung warnen: Die Hemmschwelle für antisemitische Übergriffe sinkt. Was gestern noch undenkbar war, wird heute ausgesprochen und morgen vielleicht getan. In Hamburg habe ich ähnliche Entwicklungen miterlebt. Die Frage bleibt: Wie können wir jüdisches Leben in Deutschland wirklich schützen, wenn selbst die Justiz bei klaren Übergriffen so zurückhaltend reagiert?