In Stuttgart hat das Innenministerium Baden-Württemberg weitreichende Maßnahmen gegen kriminelle Mitglieder einer syrischen Großfamilie angekündigt. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten sollen 19 Personen in ihre Heimat abgeschoben werden. Der Clan steht seit Jahren im Fokus der Ermittler wegen Drogenhandel, Körperverletzung und anderer Delikte.
Die Familie kam 2015 während der Flüchtlingskrise nach Deutschland und erhielt subsidiären Schutz. Dieser Status schützt normalerweise vor Abschiebung. Doch Innenminister Thomas Strobl betont: «Wer in Deutschland schwere Straftaten begeht, verwirkt sein Gastrecht.» Die Behörden stützen sich auf eine neue Einschätzung des Auswärtigen Amts, wonach Abschiebungen nach Syrien in Einzelfällen wieder möglich sein könnten.
Kritiker wie Pro Asyl halten die geplanten Abschiebungen für rechtlich bedenklich. «Menschenrechtsorganisationen berichten weiterhin von Folter und Verschwindenlassen in Syrien«, erklärt Rechtsexperte Maximilian Klein.
Ich habe die Situation in Stuttgart-Ost, wo Teile der Familie leben, beobachtet. Die Stimmung ist gespalten. Ein Anwohner erzählt mir: «Wir wollen Sicherheit, aber niemanden in Gefahr bringen.» Die Polizei führte bereits mehrere Razzien durch.
Die Stuttgarter Maßnahmen könnten bundesweit Schule machen. Andere Bundesländer erwägen ähnliche Schritte. Die zentrale Frage bleibt: Wie wägt ein Rechtsstaat Sicherheitsinteressen gegen den Schutz vor Verfolgung ab – auch bei Menschen, die seine Gesetze missachten?