Das Rathaus Dortmund klagt gegen umstrittene Wahlplakate der AfD. Die Partei vergleicht darauf Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal mit dem SED-Politiker Erich Honecker und behauptet, Westphal stünde für Zensur und Gesinnungsdiktatur. Die Stadt sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Bürgermeisters und zieht vor das Verwaltungsgericht.
Die Auseinandersetzung ist symptomatisch für den zunehmend schärferen Ton im Kommunalwahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Am 15. September wählen die Bürger neue Räte und Kreistage. Die AfD provoziert dabei bewusst mit plakativen Vergleichen, die historische Persönlichkeiten der DDR in Bezug zu heutigen Politikern setzen.
«Diese Art der Verunglimpfung überschreitet eindeutig die Grenzen des politischen Diskurses», erklärt ein Sprecher der Stadt Dortmund. Die Klage zielt darauf ab, die Plakate entfernen zu lassen.
Die AfD hingegen beruft sich auf die Meinungsfreiheit. «Wir sehen das als zulässige politische Zuspitzung», verteidigt der Dortmunder AfD-Kreisvorsitzende Matthias Helferich die Kampagne.
Als ich gestern durch die Dortmunder Innenstadt ging, konnte ich die angespannte Stimmung zwischen Passanten vor einem der umstrittenen Plakate beobachten. Ein älterer Herr schüttelte fassungslos den Kopf: «So ein Vergleich ist geschichtsvergessen und gefährlich.»
Das Verwaltungsgericht muss nun abwägen: Wo endet legitime politische Kritik, wo beginnt persönliche Diffamierung? Die Entscheidung könnte richtungsweisend für den weiteren Wahlkampf in NRW werden. Unabhängig vom Ausgang bleibt die Frage: Wie hart darf politischer Wettstreit sein, ohne den demokratischen Diskurs zu beschädigen?