Die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss für die 20 Millionen Euro vom russischen Gaskonzern Gazprom Schenkungssteuer zahlen. Dies bestätigte gestern das Bundesfinanzhof in München. Die Leipziger Richter wiesen die Klage der Stiftung zurück und bestätigten damit das Urteil der Vorinstanz.
Die 2021 gegründete Stiftung sollte offiziell Klimaschutzprojekte fördern, half aber tatsächlich bei der Fertigstellung der Gaspipeline Nord Stream 2. Ein brisantes Detail: Das Geld floss nur wenige Wochen vor Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Schon damals kritisierten viele die Nähe zu Russland.
«Die Entscheidung ist rechtlich eindeutig», erklärt Steuerrechtsexperte Professor Michael Schmidt von der Universität Rostock. «Eine Befreiung von der Schenkungssteuer kommt nur für gemeinnützige Zwecke in Frage – und die Unterstützung eines Wirtschaftsprojekts gehört definitiv nicht dazu.»
Besonders pikant: Die Stiftung argumentierte vergeblich, das Geld sei für Klimaschutz bestimmt gewesen. Die Richter sahen das anders. Als Reporterin habe ich ähnliche Konstruktionen schon in Baden-Württemberg beobachtet – meist enden sie vor Gericht.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) steht weiter in der Kritik. Die Stiftung muss nun rund 9,8 Millionen Euro an den Fiskus überweisen. Für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bleibt ein schaler Nachgeschmack: Eine Stiftung, die Klimaschutz im Namen trägt, half beim Bau einer Pipeline für fossiles Gas – und beschäftigt vier Jahre später noch immer die Gerichte.