In Berlin hat die Bundesregierung gestern entschieden auf Vorwürfe aus den USA reagiert, in Deutschland sei die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Ein US-Bericht hatte Deutschland kritisiert, weil hier angeblich regierungskritische Meinungen unterdrückt würden. Besonders die Strafbarkeit von Volksverhetzung und Holocaustleugnung wurde dabei als problematisch eingestuft.
Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Andrea Sasse, wies diese Darstellung klar zurück: «Deutschland hat eine freie und pluralistische Medienlandschaft, in der auch scharfe Kritik an der Regierung täglich stattfindet.» Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien rechtsstaatlich definiert und dienten dem Schutz der Demokratie.
Tatsächlich zeigt ein Blick in den Alltag, wie lebhaft politische Debatten in Deutschland geführt werden. In Hamburg beobachte ich regelmäßig Demonstrationen zu allen erdenklichen Themen – von Klimaschutz bis Steuerreform. Die Teilnehmer äußern oft unverblümt Kritik an der Regierungspolitik, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Der US-Bericht verwechselt offenbar den Schutz vor Hassrede mit Zensur. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, betonte kürzlich: «Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, aber sie endet dort, wo die Würde anderer Menschen verletzt wird.»
Die Diskussion verdeutlicht grundlegende Unterschiede im Verständnis von Meinungsfreiheit zwischen Deutschland und den USA. Während in den USA nahezu jede Äußerung vom ersten Verfassungszusatz geschützt ist, zieht Deutschland Grenzen bei Volksverhetzung und der Leugnung historischer Verbrechen. Eine Debatte, die angesichts zunehmender Spaltungstendenzen in demokratischen Gesellschaften noch lange nicht abgeschlossen sein dürfte.