Die Juristin Sigrid Emmenegger soll neue Verfassungsrichterin werden. Der Richterwahlausschuss stimmte am Donnerstag für die 57-jährige Juraprofessorin aus Freiburg als Nachfolgerin von Gabriele Britz, deren Amtszeit Ende Februar nach zwölf Jahren endet.
Emmenegger gilt als Expertin für Öffentliches Recht und wird voraussichtlich im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts über Grundrechtsfragen entscheiden. Ihre Wahl bedarf noch der formalen Bestätigung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Als ich die Nachricht in Hamburg erhielt, erinnerte ich mich an ein Gespräch mit Verfassungsrechtlern, die Emmeneggers akademische Laufbahn seit Jahren verfolgen. «Sie bringt eine bemerkenswerte Kombination aus wissenschaftlicher Tiefe und praktischem Verständnis mit«, sagte mir ein Kollege aus dem juristischen Bereich.
Die gebürtige Bayerin studierte in München und habilitierte sich 2011 in Frankfurt am Main. Seit 2014 lehrt sie als Professorin in Freiburg, wo sie den Lehrstuhl für Öffentliches Recht leitet. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht – Expertise, die am höchsten deutschen Gericht dringend gebraucht wird.
Dass Emmenegger keine ausgeprägte parteipolitische Schlagseite hat, wird in Justizkreisen positiv bewertet. «Sie denkt juristisch präzise und hat ein feines Gespür für die gesellschaftlichen Auswirkungen rechtlicher Entscheidungen«, betonte eine Richterin, die mit Emmenegger zusammengearbeitet hat.
Die Personalie kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Bundesverfassungsgericht zunehmend im politischen Fokus steht. Nach der kürzlichen Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz seiner Unabhängigkeit gewinnt die Besetzung der Richterposten noch größere Bedeutung für die Stabilität unserer Demokratie.
Wie sich Emmenegger in die Karlsruher Richterbank einfügt, wird sich zeigen. In Zeiten wachsender gesellschaftlicher Polarisierung wird ihre Stimme bei grundlegenden Verfassungsfragen Gewicht haben. Wer wird künftig das Grundgesetz deuten? Diese Frage betrifft uns alle – weit über juristische Fachkreise hinaus.