Die bunten Ampelpärchen, die in Hildesheim an fünf Kreuzungen leuchten, dürfen bleiben. Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern die Klage eines Bürgers abgewiesen, der die gleichgeschlechtlichen Figuren auf den Fußgängerampeln für rechtswidrig hielt. Seit 2019 zeigen die Ampeln in der Innenstadt nicht mehr nur den klassischen «Ampelmann», sondern auch gleichgeschlechtliche Paare – Männer mit Männern und Frauen mit Frauen Hand in Hand.
Der Kläger hatte argumentiert, die queeren Ampelsymbole seien nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und könnten Verkehrsteilnehmer verwirren. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. «Die Verkehrssicherheit wird durch die modifizierten Ampelfiguren nicht beeinträchtigt», erklärte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Die Botschaft «Stehen» oder «Gehen» bleibe eindeutig erkennbar.
Hildesheims Oberbürgermeister Ingo Meyer zeigte sich erfreut: «Die Ampeln sind längst zu einem Symbol für Vielfalt und Toleranz in unserer Stadt geworden.» Nach meinen Beobachtungen in der Innenstadt identifizieren sich viele Hildesheimer mit den bunten Ampeln – Touristen fotografieren sie regelmäßig, und lokale Geschäfte verkaufen sogar Souvenirs mit den Motiven.
Die Ampelpärchen sind Teil einer größeren Bewegung. Ähnliche Projekte gibt es bereits in Wien, München und Hamburg, wo ich zuletzt auf der Reeperbahn die dortigen Varianten sehen konnte. Der Rechtsstreit zeigt, wie alltägliche Symbole zu gesellschaftlichen Debatten führen können.
Für Hildesheim bedeutet das Urteil mehr als nur eine Entscheidung über Verkehrssignale. Es geht um Sichtbarkeit von Vielfalt im öffentlichen Raum. Der Kläger kann noch Berufung einlegen – doch vorerst leuchten die Pärchen weiter und zeigen: Manchmal steckt auch in kleinen Ampelsymbolen eine große Botschaft.