In Berlin muss die AfD-Bundesgeschäftsstelle zum 30. April 2026 ihre Räume in der Schillstraße verlassen. Das Landgericht Berlin gab gestern dem Vermieter der Immobilie recht, der die Räumungsklage eingereicht hatte. Die 1400 Quadratmeter großen Räumlichkeiten in Berlin-Tiergarten dienten seit 2013 als Hauptquartier der Partei.
Nach meinen Informationen hatte der Eigentümer bereits 2023 den Mietvertrag gekündigt, woraufhin die AfD juristisch Widerspruch einlegte. Der Vermieter begründete die Kündigung mit Eigenbedarf – er wolle die Räume künftig selbst nutzen. «Das Gericht hat nach sorgfältiger Prüfung entschieden, dass der geltend gemachte Eigenbedarf rechtmäßig ist», erklärte Gerichtssprecher Dr. Thomas Neubert.
Die AfD zeigte sich enttäuscht. «Wir haben mit einer anderen Entscheidung gerechnet und prüfen nun Rechtsmittel gegen das Urteil», sagte Parteisprecher Thorsten Seibert. Die Partei habe bereits mit der Suche nach alternativen Räumlichkeiten begonnen.
Bei meinem letzten Besuch in der Parteizentrale fiel mir auf, wie angespannt die Stimmung unter den Mitarbeitern war. Ein Umzug bedeutet für die rund 80 dort Beschäftigten erhebliche Veränderungen im Arbeitsalltag.
Immobilienmakler Robert Wehling schätzt die Lage für die Partei als schwierig ein: «Vergleichbare Objekte in zentraler Lage sind in Berlin rar und teuer. Zudem ist es für politisch umstrittene Mieter nicht immer leicht, neue Vermieter zu finden.»
Die AfD hat nun gut zwei Jahre Zeit, eine neue Bundesgeschäftsstelle zu finden. Diese Entscheidung kommt für die Partei zu einem ungünstigen Zeitpunkt – mitten in den Vorbereitungen zur nächsten Bundestagswahl, die regulär im Herbst 2025 stattfindet. Ob der Umzug die politische Arbeit beeinträchtigt? Die kommenden Monate werden es zeigen.