Die AfD pocht im Bundestag auf ihr vermeintliches Recht, den Vorsitz in drei Ausschüssen zu übernehmen. Doch quer durch die anderen Fraktionen wächst der Widerstand. Nach den Regeln des Parlaments stünden der Partei die Posten zu – aber ein Automatismus existiert nicht. Die Abgeordneten in den Ausschüssen entscheiden letztlich selbst, wer den Vorsitz erhält.
Seit Monaten liegen die Arbeiten in drei wichtigen Ausschüssen teilweise lahm: dem Innen-, dem Gesundheits- und dem Entwicklungsausschuss. Die AfD hat dort Kandidaten aufgestellt, die von der Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt wurden. Nun versucht die Partei durchzusetzen, dass ihre Vertreter per Gerichtsbeschluss eingesetzt werden.
«Es kann nicht sein, dass einer demokratisch gewählten Fraktion systematisch Rechte verweigert werden», argumentiert der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann. Die anderen Parteien sehen das anders. «Wer unsere Demokratie verächtlich macht, kann nicht ihre Institutionen leiten», sagt die SPD-Innenpolitikerin Carmen Wegge.
Ich erinnere mich an ähnliche Diskussionen bereits 2021, als die AfD-Kandidaten für den Vorsitz im Innenausschuss ebenfalls abgelehnt wurden. Damals wie heute geht es um eine Grundsatzfrage: Haben Parteien einen Anspruch auf bestimmte Positionen, oder entscheidet am Ende die demokratische Mehrheit?
Der Konflikt könnte bald vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Dort müsste dann geklärt werden, wie weit die Rechte einzelner Fraktionen reichen – und wo die Grenzen der parlamentarischen Selbstorganisation liegen. Für unsere Demokratie ist diese Auseinandersetzung mehr als ein formaler Streit. Sie zeigt, wie Parlamente reagieren können, wenn sie Grundwerte durch bestimmte Akteure gefährdet sehen.