Die Fluglinien können sich nicht mehr herausreden. Bei stornierten Flügen müssen sie künftig auch die Vermittlungsgebühren zurückerstatten, die Reisende an Buchungsportale gezahlt haben. Das geht aus einem aktuellen Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, das heute veröffentlicht wurde.
Der Fall betrifft Tausende Flugreisende in ganz Europa. Allein in Deutschland buchen etwa 40 Prozent aller Passagiere ihre Tickets über Portale wie Opodo, Expedia oder Fluege.de. Bisher verweigerten Airlines häufig die Rückzahlung dieser Gebühren mit dem Argument, sie hätten dieses Geld nie erhalten.
Eine betroffene Reisende aus München berichtet: «Als mein Flug nach Mallorca im letzten Sommer gestrichen wurde, erstattete die Airline nur den Grundpreis – die 25 Euro Buchungsgebühr waren einfach weg.» Diese Praxis könnte nun ein Ende haben.
Das EuGH-Gutachten stellt klar: Die gesamte Zahlung, die der Kunde für den Flug geleistet hat – inklusive aller Gebühren – muss bei einer Annullierung zurückerstattet werden. «Ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz,» kommentiert Rechtsexperte Dr. Thomas Müller von der Verbraucherzentrale Hamburg.
In der Reisebranche sorgt die Entscheidung für Unruhe. «Wir müssen nun Prozesse umstellen, die jahrelang Standard waren,» erklärt ein Sprecher eines großen deutschen Luftfahrtunternehmens, der anonym bleiben möchte.
Nach meinen Erfahrungen aus fast zwanzig Jahren Berichterstattung ist dies ein typisches Muster: Erst wenn Gerichte eingreifen, bewegen sich die großen Konzerne. Die Zeche zahlten bisher die Kunden – das soll sich nun ändern.
Die endgültige Entscheidung des EuGH steht noch aus, folgt aber in den meisten Fällen dem Gutachten. Für Verbraucher bedeutet das: Behaltet eure vollständigen Buchungsunterlagen gut auf. Wer in den letzten Jahren Gebühren verloren hat, könnte bald Ansprüche geltend machen können.
Mehr Informationen zur Fluggastrechte-Verordnung und aktuellen Urteilen bietet die Verbraucherzentrale Bundesverband.