Der Fall Schuhbeck geht in die nächste Runde. Seit heute steht der bekannte Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 75-Jährigen vor, unrechtmäßig Corona-Hilfen bezogen zu haben. Es geht um etwa 700.000 Euro Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung zwischen Dezember 2019 und Juni 2021.
Nach meiner Beobachtung wirkt Schuhbeck deutlich gezeichnet, als er den Gerichtssaal betritt. Kein Wunder: Bereits seit Mai 2023 sitzt er eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ab. Die neuen Vorwürfe wiegen schwer. «Herr Schuhbeck soll Corona-Hilfen erschlichen haben, obwohl seine Unternehmen bereits vor der Pandemie zahlungsunfähig waren», erklärt Oberstaatsanwältin Anne Leiding.
Im Prozess wurde bekannt, dass Schuhbeck trotz finanzieller Schieflage neue Kredite aufnahm und überfällige Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlte. «Das Geld war einfach nicht da», sagt sein Verteidiger Sascha König. Die Coronakrise habe eine bereits schwierige Situation verschärft.
Für viele Münchner ist der Fall mehr als nur ein Wirtschaftsdelikt. «Er war doch unser Gewürzkönig«, seufzt eine Zuschauerin im Gerichtssaal. In den Straßen rund um den Platzl, wo einst Schuhbecks Gastro-Imperium florierte, erinnern nur noch leere Schaufenster an bessere Zeiten.
Das Verfahren wirft Fragen auf, die viele Gastronomen in der Pandemie betrafen: Wann ist ein Unternehmen wirklich pleite? Und wie transparent müssen finanzielle Probleme offengelegt werden? Die Entscheidung könnte ein Signal senden – nicht nur für den gefallenen Sternekoch, sondern für die gesamte krisengebeutelte Branche.