Der Handball-Krimi um den ASV Hamm-Westfalen spitzt sich zu. Nach dem umstrittenen Spielabbruch gegen Dessau-Roßlauer HV hat das Bundesgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) nun entschieden: Das Spiel muss wiederholt werden – eine Entscheidung mit enormer Tragweite für die Westfalen.
Die Szenen vom 2. Juni bleiben unvergessen: Beim Stand von 24:24 und nur noch 13 Sekunden auf der Uhr kam es zu einer folgenschweren Fehlentscheidung der Schiedsrichter. Nach einem vermeintlichen Foul an Dessaus Vincent Sohmann gab es Siebenmeter für die Gäste – doch die TV-Bilder zeigen eindeutig: Es war eine Schwalbe. Der Videobeweis, in der 1. Liga längst Standard, fehlte in der 2. Liga.
«Diese Entscheidung ist für uns existenziell«, erklärt ASV-Geschäftsführer Franz Drepper. «Ein solcher Fehler darf in einer Profiliga nicht passieren.» Nach Einspruch des ASV folgte ein wochenlanges Tauziehen vor den Sportgerichten. Das DHB-Bundesgericht hat nun dem Einspruch stattgegeben und angeordnet: Wiederholung des kompletten Spiels.
Was für den ASV ein Hoffnungsschimmer ist, sorgt bei Dessau für Frust. «Wir haben regelkonform gespielt und nichts falsch gemacht», betont DRHV-Manager Sebastian Glock. Nun müssen sich beide Teams auf ein Wiederholungsspiel einstellen, dessen Termin noch festgelegt werden muss.
Die Hammer stehen damit vor einer zweiten Chance im Abstiegskampf. Ein Sieg würde den ASV auf den rettenden 16. Platz hieven, während Dessau bei einer Niederlage in akute Abstiegsgefahr geraten könnte. Die Frage, die den deutschen Handball bewegt: Wie fair ist diese Entscheidung wirklich? Kann ein Spielwiederholung die Integrität des Wettbewerbs retten – oder schafft sie nur neue Probleme?