Der öffentliche Druck wurde zu groß: In Oldenburg wird eine geplante Versteigerung von Dokumenten aus NS-Konzentrationslagern nun doch nicht stattfinden. Das Auktionshaus Kendzia reagierte damit auf massive Kritik von Holocaust-Überlebenden und Gedenkstätten. Laut der Auschwitz-Stiftung handelte es sich um 111 Dokumente – darunter Postkarten und Briefe von Inhaftierten, die später ermordet wurden.
Die Dokumente stammten aus Privatbesitz und sollten einzeln versteigert werden. Für Betroffene ein unerträglicher Gedanke. „Mit dem Leid der Opfer darf kein Geschäft gemacht werden», erklärte Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees. Auch die Gedenkstätte Bergen-Belsen kritisierte das Vorhaben als «moralisch höchst problematisch».
Als ich vor Jahren für eine Reportage Auktionshäuser besuchte, fiel mir auf, wie fließend die Grenze zwischen historischem Sammlerwert und ethischen Grenzen sein kann. In diesem Fall wurde sie klar überschritten.
Nach Gesprächen mit dem Zentralrat der Juden übergab das Auktionshaus die Dokumente nun an öffentliche Archive. Dort können sie für die Forschung und Erinnerungsarbeit genutzt werden. Ein wichtiger Schritt, denn persönliche Zeugnisse der Opfer gehören nicht in private Sammlungen, sondern in die kollektive Erinnerungskultur.
Bleibt die Frage: Brauchen wir klarere Regeln für den Umgang mit NS-Dokumenten? Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass wir als Gesellschaft immer wieder neu darüber nachdenken, wie wir mit den Spuren unserer dunkelsten Geschichte umgehen wollen.