Die Energiewende macht sich auf deutschen Balkonen breit. Über 350.000 Mini-Solaranlagen erzeugen inzwischen Strom in privaten Haushalten – ein Plus von 135.000 allein im vergangenen Jahr, wie der Bundesverband Solarwirtschaft mitteilt. Der Trend zum Balkonkraftwerk hat längst auch Mietwohnungen erreicht, wirft aber rechtliche Fragen auf: Was dürfen Mieter, was müssen Vermieter erlauben?
«Jeder sollte die Möglichkeit haben, eigenen Strom zu erzeugen», sagt Franz Schnitzlein vom Mieterverein München. Die Realität sieht jedoch komplizierter aus. Während die Bundesregierung das Recht auf Installation solcher Anlagen im April gesetzlich verankert hat, hängt die praktische Umsetzung oft am Einverständnis der Eigentümer.
In meiner Recherche in Hamburg habe ich verschiedene Fälle kennengelernt. Familie Berger musste drei Monate auf die Erlaubnis ihrer Vermieterin warten. «Als wir endlich die Zustimmung hatten, war es wie ein kleiner Sieg für die Umwelt», erzählt Monika Berger. Andere Mieter berichten von glatter Ablehnung ohne Begründung.
Die neuen Regelungen geben Mietern theoretisch mehr Rechte. Eine Balkonanlage mit maximal 800 Watt gilt jetzt als «privilegiertes Bauvorhaben» – Vermieter müssen triftige Gründe vorweisen, um die Installation zu verweigern. Denkmalschutz oder statische Bedenken können solche Gründe sein.
«Die Rechtslage ist eindeutig besser geworden, aber in der Praxis hakt es noch», erklärt Energierechtsexperte Dr. Thomas Weber. Er empfiehlt Mietern, das Gespräch zu suchen und Bedenken der Vermieter ernst zu nehmen. «Oft lassen sich Kompromisse finden, etwa bei der Befestigungsart oder dem genauen Standort.»
Die Energiekrise hat unser Bewusstsein für Unabhängigkeit geschärft. Während vor meiner Haustür in Baden-Württemberg noch vor zwei Jahren kaum Balkonanlagen zu sehen waren, zieren sie heute zahlreiche Fassaden. Die kleinen schwarzen Paneele sind zu Symbolen einer Bewegung geworden – einer Bewegung, die noch rechtliche Hürden überwinden muss, aber unaufhaltsam an Fahrt gewinnt.