Die Anonymität von Bankschließfächern rückt ins Visier der Ermittler. In Nordrhein-Westfalen fordern Kriminalbeamte nun strengere Kontrollen dieser diskreten Aufbewahrungsorte. Nach Einschätzung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter werden Schließfächer zunehmend zur Lagerung von Bargeld aus illegalen Geschäften genutzt. Allein in NRW existieren schätzungsweise 1,5 Millionen dieser Fächer – ohne dass Banken wissen, was darin lagert.
«Das ist ein blinder Fleck in unserem Finanzsystem«, sagt Oliver Huth, NRW-Landesvorsitzender des BDK. Nach seinen Angaben nutzen vor allem organisierte Kriminelle diese Lücke im System. Bargeld aus Drogengeschäften oder Schutzgelderpressung verschwindet dort spurlos. Besonders problematisch: Anders als bei normalen Bankgeschäften müssen Kunden bei Schließfachnutzung keine Herkunftsnachweise für Bargeld erbringen.
Während meiner Recherchen in Düsseldorf konnte ich beobachten, wie einfach der Zugang zu solchen Fächern ist. Ein Personalausweis, eine Unterschrift, fertig. Die Anonymität ist für rechtschaffene Bürger ein Vorteil – für Kriminelle ein Geschenk.
Die Forderungen der Ermittler sind konkret: regelmäßige Kontrollen durch Finanzbehörden, stichprobenartige Überprüfungen sowie eine Meldepflicht bei verdächtigen Aktivitäten. Bankenverbände hingegen verweisen auf die Privatsphäre ihrer Kunden und lehnen weitergehende Kontrollen bislang ab.
Die Debatte wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie viel Privatsphäre brauchen wir im Finanzwesen? Wo endet berechtigte Diskretion, und wo beginnt die Begünstigung von Straftaten? Die Antworten darauf werden nicht nur die Bankenlandschaft in NRW, sondern bundesweit prägen.