Es war ein gewöhnlicher Dienstag, als Anna K. aus Freiburg den Brief öffnete, der ihr Leben verändern sollte. Die Gymnasiallehrerin, 41 Jahre alt, wurde nach Köln versetzt – 400 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt. «Innerhalb von vier Wochen sollte ich mein ganzes Leben umkrempeln, ohne dass ich gefragt wurde», erzählt sie mir.
Rund 1,8 Millionen Beamtinnen und Beamte gibt es in Deutschland. Für sie gilt ein besonderes Treueverhältnis zum Staat – und damit auch die Pflicht, einer Versetzung Folge zu leisten. Was vielen nicht bewusst ist: Die vielgepriesene Sicherheit des Beamtenstatus kommt mit erheblichen Einschränkungen.
«Die Versetzbarkeit gehört zum Kernbestand des Beamtenverhältnisses», erklärt Prof. Ulrich Battis, Experte für Beamtenrecht. Während normale Arbeitnehmer bei einer ungewollten Versetzung kündigen können, müssen Beamte oft folgen – oder den Dienst quittieren und alle Ansprüche verlieren.
Bei meinen Recherchen in Baden-Württemberg stoße ich immer wieder auf ähnliche Geschichten: Ein Polizeikommissar muss mit seiner Familie von Konstanz nach Stuttgart ziehen, eine Finanzbeamtin wird von München ins ländliche Niederbayern versetzt. Für Partnerschaften, Kinder oder pflegebedürftige Eltern kann dies dramatische Folgen haben.
Die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes fordert mehr Flexibilität. «In Zeiten digitaler Arbeitsmöglichkeiten sind viele Versetzungen nicht mehr zeitgemäß», sagt Vorstandsmitglied Heiko Teggatz. Die Personalplanung im öffentlichen Dienst hinke der modernen Arbeitswelt hinterher.
Immerhin: In mehreren Bundesländern gibt es mittlerweile Härtefallregelungen. Und Anna K.? Sie hat gekämpft und einen Kompromiss erreicht – eine Teilzeitstelle in Stuttgart. Nicht ideal, aber machbar. «Die Sicherheit des Beamtentums hat eben ihren Preis», sagt sie nachdenklich.
Vielleicht ist es Zeit für eine Reform, die sowohl den Bedürfnissen des Staates als auch den Lebenswirklichkeiten seiner Bediensteten gerecht wird. Denn was nützt ein krisensicherer Job, wenn er das Leben aus den Fugen geraten lässt?