In Deutschland wird das Leben für Gutverdiener ab Januar teurer: Die Bundesregierung erhöht die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen deutlich. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Arbeitnehmer mit höheren Einkommen mehr Beiträge für ihre Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.
Für die gesetzliche Krankenversicherung steigt die Grenze von bisher 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro monatlich. In der Rentenversicherung wird die Bemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 8.150 Euro angehoben, in den neuen Bundesländern auf 7.550 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von rund 6,5 Prozent.
«Diese Erhöhung ist die direkte Folge der guten Lohnentwicklung», erklärt Jens Bechtold vom Deutschen Sozialversicherungsrat. Tatsächlich bilden die Gehaltssteigerungen der letzten Jahre die Grundlage für die Anpassung der Grenzen. Für Gutverdiener bedeutet dies konkret: Ein Angestellter mit 7.000 Euro Bruttogehalt zahlt künftig etwa 27 Euro mehr pro Monat für die Sozialversicherungen.
Besonders betroffen sind Selbstständige mit freiwilliger Krankenversicherung. Eine Hamburger Unternehmerin berichtete mir letzte Woche: «Ich zahle jetzt schon den Höchstsatz und muss nächstes Jahr nochmal drauflegen, obwohl meine Einnahmen nicht steigen.»
Die erhöhten Beiträge stärken zwar die Sozialkassen, belasten aber die Mittelschicht zusätzlich in wirtschaftlich angespannten Zeiten. Gleichzeitig profitieren Spitzenverdiener prozentual weniger stark von der Erhöhung, da ihr Einkommen die Bemessungsgrenzen oft weit übersteigt.
Experten erwarten, dass diese Entwicklung die Debatte um eine gerechtere Verteilung der Sozialabgaben neu entfachen wird. Ist es fair, wenn ab einer bestimmten Einkommensgrenze prozentual weniger gezahlt wird? Diese Frage wird uns 2025 sicher begleiten.