Die Hamburger Sozialbehörde erwägt, die geplante Bezahlkarte für Asylsuchende auch für andere Sozialleistungsempfänger einzuführen. Nach Angaben des NDR prüft die Behörde derzeit entsprechende Möglichkeiten. Im Gespräch sind dabei Menschen, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) erhalten. Seit Monaten steht das Thema Bezahlkarte im Fokus der öffentlichen Debatte.
In der Hansestadt sollen Asylbewerber künftig einen Teil ihrer Leistungen über eine Bezahlkarte erhalten, statt wie bisher komplett in bar. Die Karte funktioniert ähnlich einer Debitkarte, begrenzt jedoch Bargeldabhebungen und verhindert Überweisungen ins Ausland. Die Testphase im niedersächsischen Landkreis Osnabrück zeigt bisher positive Ergebnisse: Der Verwaltungsaufwand sank, die Akzeptanz bei den Nutzern sei gut.
«Die Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende wollen wir nutzen, um zu prüfen, ob dieses System auch für andere Leistungsbezieher sinnvoll sein könnte», erklärt ein Sprecher der Sozialbehörde. Dabei gehe es vor allem um die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen.
Als ich vor zwei Wochen das Sozialamt in Hamburg-Mitte besuchte, erzählten mir Mitarbeiter von stundenlangen Bargeldauszahlungen am Monatsanfang. «Ein digitales System würde uns enorm entlasten», sagte eine langjährige Sachbearbeiterin.
Kritik kommt von Sozialverbänden. Sie befürchten eine Stigmatisierung von Leistungsempfängern und warnen vor der Einschränkung persönlicher Freiheiten. Die Sozialbehörde betont jedoch, dass die Bezahlkarte für deutsche Sozialleistungsempfänger deutlich weniger Einschränkungen haben würde als die Version für Asylsuchende. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen.