Die Berliner, die regelmäßig mit Leihfahrrädern unterwegs sind, atmen heute auf. Das Landgericht Berlin hat die umstrittenen Preiserhöhungen der Anbieter Nextbike und Jelbi teilweise für unwirksam erklärt. Besonders die überraschende Einführung einer monatlichen Grundgebühr von 9,90 Euro im März sorgte für Empörung. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale mussten die Anbieter nun zurückrudern.
Für Pendler wie Marie Schmidt aus Kreuzberg war die plötzliche Preisänderung ein Schock. «Ich nutze die Räder fast täglich für den Weg zur Arbeit. Plötzlich sollte ich fast zehn Euro monatlich zahlen, ohne dass sich am Service etwas verbessert hätte», erzählt sie mir beim Gespräch an einer Nextbike-Station am Hermannplatz.
Das Gericht bemängelte vor allem die fehlende Transparenz. Die neuen Gebühren wurden Nutzern lediglich per E-Mail mitgeteilt – für eine Vertragsänderung dieser Größenordnung unzureichend, wie die Richter entschieden. «Ein klassischer Fall von einseitiger Vertragsänderung zu Lasten der Verbraucher», erklärte Rechtsanwältin Susanne Weber von der Verbraucherzentrale.
Ich beobachte seit Jahren, wie sich das Bikesharing in deutschen Städten entwickelt. Hamburg machte ähnliche Erfahrungen, als dort 2021 ähnliche Gebühren eingeführt wurden. Die Reaktion der Nutzer: Viele kündigten.
Nextbike und Jelbi haben angekündigt, das Urteil zu prüfen. Sie verwiesen auf steigende Betriebskosten. Betroffene Kunden können nun Rückerstattungen für bereits gezahlte Grundgebühren beantragen. Der Fall zeigt, wie wichtig Transparenz im Umgang mit Kunden ist – besonders bei Services, die zur alltäglichen Mobilität in der Stadt beitragen. Die Frage bleibt: Wie können Sharing-Anbieter wirtschaftlich arbeiten, ohne ihre Nutzer zu verprellen?