In Deutschland werden derzeit schärfere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger diskutiert, die zumutbare Arbeit verweigern. CDU-Politiker Jens Spahn fordert, dass ihnen die Leistungen komplett gestrichen werden sollten. Laut aktuellen Zahlen des Arbeitsministeriums wurden im vergangenen Jahr rund 226.000 Sanktionen verhängt, betroffen waren etwa 134.000 Menschen. Die Debatte um Verschärfungen gewinnt an Dynamik, während die Koalition bereits Änderungen plant.
Spahn argumentierte im ZDF-Morgenmagazin, wer arbeiten könne und ein Jobangebot erhalte, aber nicht arbeiten wolle, dürfe kein Bürgergeld erhalten. Er stellte klar: «Da geht es nicht um Kürzung, da geht es um komplette Streichung.» Bereits heute können die Leistungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, bei wiederholter Pflichtverletzung auch darüber hinaus.
Das Bundesarbeitsministerium unter Hubertus Heil (SPD) reagierte zurückhaltend auf Spahns Vorschlag. Eine Ministeriumssprecherin betonte, dass das Grundgesetz ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiere. Bei meiner Recherche in Baden-Württemberg höre ich immer wieder von Jobcentern, dass Totalkürzungen rechtlich kaum durchsetzbar wären.
Die Ampel-Koalition plant bereits strengere Regeln: Künftig sollen Sanktionen schneller greifen, wenn Termine nicht wahrgenommen werden. Zudem stehen höhere Kürzungen bei wiederholter Arbeitsverweigerung im Raum.
Die Debatte trifft einen gesellschaftlichen Nerv. Während Arbeitsmarktexperten für differenzierte Lösungen plädieren, wächst der politische Druck für härtere Maßnahmen. Die entscheidende Frage bleibt: Wie lässt sich Fördern und Fordern so ausbalancieren, dass es sowohl verfassungskonform ist als auch dem Ziel dient, Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen?