Die umstrittene Großspende für die Berliner CDU, die vor der Wiederholungswahl 2023 für Aufsehen sorgte, ist nun gerichtlich geklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gestern: Die Millionenspende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner war rechtens. Die Bundestagsverwaltung hatte zuvor Bedenken geäußert und eine Strafzahlung von fast einer halben Million Euro verhängt.
Der Fall warf grundsätzliche Fragen zur Parteienfinanzierung auf. Gröner hatte vor der Wahl 820.000 Euro an die CDU überwiesen – eine der größten Einzelspenden der Berliner Parteigeschichte. Die Bundestagsverwaltung sah darin eine unzulässige Umgehung des Transparenzgebots, da die Spende nach ihrer Ansicht zu spät veröffentlicht wurde.
«Ich wollte nie etwas verheimlichen», betonte Gröner vor Gericht. Das Urteil bestätigt nun seine Position. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte für eine absichtliche Verschleierung. Parteiexperte Prof. Michael Koß erklärt: «Dieser Fall zeigt die Graubereiche im Parteienfinanzierungsgesetz, die dringend nachgeschärft werden sollten.»
Die CDU Berlin zeigte sich erleichtert. Generalsekretärin Ottilie Klein betonte die Bedeutung privater Spenden für die demokratische Arbeit von Parteien. Kritiker sehen das anders. In meinen Gesprächen mit Bürgern in Kreuzberg spüre ich immer wieder das Misstrauen gegenüber dem Einfluss großer Geldgeber auf die Politik.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundestagsverwaltung könnte in Berufung gehen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wie transparent Parteien mit Großspenden umgehen müssen. Vielleicht braucht es klarere Regeln – denn Vertrauen in politische Finanzierung ist für unsere Demokratie unverzichtbar.