Für viele Menschen in Deutschland gehört es mittlerweile zum Alltag: Arzttermine werden nicht mehr telefonisch, sondern digital über Plattformen wie Doctolib gebucht. Doch nun hat das Landgericht Berlin einen problematischen Aspekt des Systems ins Licht gerückt. Kassenpatienten wurden regelmäßig auch private Selbstzahlertermine angezeigt, ohne dass eine klare Kennzeichnung erfolgte. Diese Praxis muss das Unternehmen jetzt einstellen.
Die Verbraucherzentrale hatte gegen das französische Unternehmen geklagt, weil die Buchungsplattform einen entscheidenden Punkt verschleierte: Viele der angebotenen Termine waren für gesetzlich Versicherte gar nicht über ihre Kasse abrechenbar. Wer unwissentlich solch einen Termin buchte, stand plötzlich vor der Wahl: entweder aus eigener Tasche zahlen oder den Termin wieder absagen.
«Diese Praxis hat das Potential, das Zwei-Klassen-System in unserem Gesundheitswesen weiter zu verschärfen», erklärt Dr. Monika Neumann vom Bundesverband der Patientenschützer. Tatsächlich verdeutlicht der Fall ein grundlegendes Problem: Während Privatpatienten oft schneller Termine bekommen, müssen gesetzlich Versicherte häufig wochen- oder monatelang warten. Die Doctolib-Plattform verstärkte diese Ungleichheit noch, indem sie die Grenzen zwischen den Terminarten verwischte.
Das Gericht sah in dieser unklaren Darstellung eine irreführende Geschäftspraxis. Besonders problematisch: Viele Patienten bemerkten erst in der Praxis, dass sie für die Behandlung selbst aufkommen sollten. In einigen dokumentierten Fällen wurden Beträge zwischen 50 und 200 Euro fällig.
Das Urteil zeigt, wie wichtig Transparenz im digitalen Gesundheitswesen ist. Schließlich geht es nicht nur um technische Fragen, sondern um den gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Versorgung. Doctolib hat angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen. Bis dahin stellt sich die Frage: Wer trägt letztlich die Verantwortung für die digitale Patientenführung – die Plattformen, die Ärzte oder doch die Politik mit klaren Regulierungen?