Nach dem tragischen Unglück am Eibsee bei Garmisch-Partenkirchen, bei dem ein Vater (49) ums Leben kam und seine Familie nur knapp gerettet werden konnte, entbrennt eine Debatte um Sicherheitsmaßnahmen an bayerischen Seen. Der Mann war am Sonntagnachmittag mit seiner Frau und zwei Kindern mit einem Tretboot unterwegs, als ein plötzlicher Wetterumschwung die Familie in Not brachte.
Die zuständigen Behörden prüfen nun eine mögliche Schwimmwestenpflicht für Bootsfahrten auf dem beliebten Alpensee. «Diese Tragödie hätte möglicherweise verhindert werden können», erklärt Martin Schober von der Wasserwacht Bayern. Laut Statistiken der DLRG ertrinken jährlich in Deutschland über 300 Menschen, viele Unfälle geschehen an ungesicherten Gewässern.
Als ich vor zwei Jahren eine Reportage über Badesicherheit am Starnberger See recherchierte, beobachtete ich regelmäßig, wie leichtfertig Familien ohne jegliche Schwimmhilfen auf Boote stiegen. «Die Gefahr wird oft unterschätzt», bestätigte mir damals ein Bootsverleiher, der freiwillig Schwimmwesten anbot – die jedoch kaum genutzt wurden.
Die aktuelle Rechtslage in Bayern schreibt Schwimmwesten nur für bestimmte Wassersportarten vor. Für Tretboote existiert bislang keine Pflicht. «Bei Wetterwechseln können Böen mit über 80 km/h über den Eibsee fegen, da wird jedes Boot zum Spielball», warnt Meteorologe Klaus Hirsch vom Deutschen Wetterdienst.
Für die Gemeinde Grainau bedeutet der Vorfall eine Zäsur. Überlegt wird nicht nur eine Westenpflicht, sondern auch verbesserte Warnsysteme. Die Debatte wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel Eigenverantwortung bleibt den Menschen an Naturgewässern – und wo beginnt die Pflicht des Staates zum Schutz seiner Bürger?