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NewsFact > Wirtschaft & Finanzen > EuGH stärkt Flugrechte bei Drittanbieter Buchung
Wirtschaft & Finanzen

EuGH stärkt Flugrechte bei Drittanbieter Buchung

Michael Fischer
Zuletzt aktualisiert: Januar 15, 2026 4:13 pm
Von
Michael Fischer
2 Min. Lesezeit
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Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt die Rechte von Flugreisenden erheblich. Wer seinen Flug über Portale wie Opodo oder Expedia bucht und dann Probleme hat, kann sich künftig direkt an die Airline wenden. Das Urteil betrifft Millionen deutscher Reisender, die jährlich über solche Drittanbieter buchen. Nach jahrelanger Rechtsunsicherheit müssen Airlines nun auch bei indirekten Buchungen für Entschädigungen geradestehen.

«Diese Entscheidung ist ein echter Durchbruch«, erklärt Rechtsanwalt Peter Müller, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist. «Bisher wurden Passagiere oft zwischen Fluggesellschaft und Buchungsportal hin- und hergeschickt, wenn es um Entschädigungen ging.» Der Fall, der zur EuGH-Entscheidung führte, ist symptomatisch: Ein Paar buchte über ein Drittanbieterportal, erhielt aber keine Information über die Flugannullierung und konnte daher keine alternative Beförderung organisieren.

Die Fluggesellschaften argumentierten bisher, sie seien nicht für die Weiterleitung von Informationen an Kunden verantwortlich, die über Drittanbieter gebucht haben. Dieses Argument hat der EuGH nun eindeutig zurückgewiesen. In meiner 15-jährigen Laufbahn als Wirtschaftsjournalist habe ich zahlreiche verzweifelte Reisende getroffen, die im Entschädigungsdschungel steckengeblieben sind. Besonders bei den großen Flugausfällen während der Corona-Pandemie wurde dieses Problem überdeutlich.

Auch die Verbraucherzentralen begrüßen das Urteil: «Dies stellt endlich klar, dass sich Airlines ihrer Verantwortung nicht entziehen können, indem sie auf Buchungsportale verweisen», so die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Für Reisende bedeutet das konkret: Bei Verspätungen, Ausfällen oder anderen Problemen können sie ihre Ansprüche direkt bei der Airline geltend machen – egal wo sie gebucht haben. Die Fluggesellschaften werden ihre Prozesse nun anpassen müssen. Bleibt zu hoffen, dass dies nicht nur auf dem Papier geschieht. Denn wie wir Düsseldorfer wissen: Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt manchmal ein langer Flug.

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