In Hamburg wurde ein klares Zeichen gegen Sachbeschädigung im Namen des Klimaschutzes gesetzt. Ein 26-jähriger Klimaaktivist muss nach einem Farbanschlag auf das historische Hamburger Rathaus eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Das Amtsgericht Hamburg-Mitte verurteilte ihn heute wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu 60 Tagessätzen à 30 Euro.
Der junge Mann hatte im März zusammen mit anderen Aktivisten der Gruppe «Letzte Generation» orangefarbene Farbe an die Fassade des Rathauses gesprüht. Die Reinigungskosten beliefen sich auf rund 25.000 Euro – ein teurer Protest, der den Steuerzahler belastet. Die historische Sandsteinfassade musste aufwendig gereinigt werden.
«Wir erkennen das Motiv des Klimaschutzes an, aber der Zweck heiligt nicht alle Mittel», begründete die Richterin das Urteil. Der Verurteilte zeigte sich nach dem Prozess uneinsichtig: «Der wahre Skandal ist nicht etwas Farbe an einer Wand, sondern die Untätigkeit der Politik beim Klimaschutz.»
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher hatte den Vorfall damals scharf verurteilt. Er betonte: «Das Rathaus gehört allen Hamburgern. Solche Aktionen schaden der Klimabewegung mehr als sie nutzen.»
Seit Jahren beobachte ich in meiner Berichterstattung, wie die Klimadebatte zunehmend polarisiert. In Hamburg, wo ich aufgewachsen bin, spüre ich bei vielen Menschen Verständnis für das Anliegen, aber Kopfschütteln über die Methoden mancher Aktivisten.
Das Urteil dürfte Signalwirkung haben. Ähnliche Verfahren laufen deutschlandweit. Die Frage bleibt: Wo verläuft die Grenze zwischen legitimem Protest und Sachbeschädigung? Für die Klimabewegung könnte es Zeit sein, neue Wege des Protests zu finden, die mehr Zustimmung in der Bevölkerung finden.