Die Beschränkung von Informationsständen des DGB auf dem Verwaltungsgericht Wiesbaden bleibt bestehen. Das Hessische Verwaltungsgerichtshof hat gestern einen Eilantrag des DGB Hessen-Thüringen abgewiesen. Der Gewerkschaftsbund wollte während der diesjährigen hessischen Landtagswahl vom 1. September bis 8. Oktober unbegrenzt Informationsstände vor dem Gerichtsgebäude aufstellen dürfen. Die Behörde hatte dies unter Verweis auf die Neutralitätspflicht der Justiz abgelehnt.
Als ich die Pressemitteilung las, musste ich an ähnliche Fälle in Baden-Württemberg denken, wo die Grenzen zwischen politischer Information und behördlicher Neutralität immer wieder neu verhandelt werden. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem besonderen Charakter des Justizgebäudes als «Ort unparteiischer Rechtsprechung», der von jeglichem Anschein politischer Einflussnahme freizuhalten sei.
Der DGB argumentierte, dass seine Kampagne «Demokratie stärken» nicht parteipolitisch sei, sondern allgemein demokratische Werte fördere. Diese Sichtweise teilten die Richter nicht. «Die Aktion ist erkennbar auf die Landtagswahl bezogen und enthält politische Forderungen», erklärte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage.
Ein Gewerkschaftsvertreter zeigte sich enttäuscht: «Wir sehen hier eine problematische Einschränkung unserer Informationsarbeit in Zeiten, wo demokratische Kräfte zusammenstehen müssen.»
Bemerkenswert ist, dass das Gericht dem DGB nicht jede Präsenz untersagte. Ein einmaliger Infostand am Tag der offenen Tür des Gerichts wäre genehmigt worden – ein Kompromissangebot, das der DGB ablehnte. Diese Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie viel politische Information verträgt ein neutraler Staat? Eine Frage, die nicht nur in Hessen, sondern bundesweit immer wieder neu beantwortet werden muss.