Die Pläne von CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt liegen vorerst auf Eis. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern entschieden: Flüchtlinge aus Syrien dürfen nicht einfach an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden – selbst wenn sie über sichere Drittstaaten eingereist sind. Die Richter stoppten damit ein Vorgehen, das die Unionsparteien seit Monaten fordern. Rund 41.000 Syrer kamen letztes Jahr nach Deutschland.
«Ein herber Rückschlag für die Union», meint der Migrationsforscher Gerald Knaus. «Das Urteil zeigt die rechtlichen Grenzen nationaler Alleingänge im europäischen Asylsystem auf.» Auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte nach dem Urteil: «Wir brauchen gemeinsame europäische Lösungen, keine nationalen Schnellschüsse.»
Dabei schien die Sache für Merz so klar: «Wir müssen endlich hart durchgreifen und konsequent zurückweisen«, hatte er noch letzte Woche bei einem Besuch in Sachsen gefordert. Ich erinnere mich noch gut, wie er beim CDU-Parteitag in Berlin die Delegierten mit genau dieser Rhetorik elektrisierte.
Das Gericht sieht es anders. Es gebe «ernstliche Zweifel» an der Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen nach Syrien. Der zuständige Richter verwies auf die weiterhin katastrophale Menschenrechtslage dort. Betroffene könnten nicht einfach abgewiesen werden, ohne ihren Asylantrag zu prüfen.
Für die Union ist das ein Problem: Ihre Kernforderung verliert an Glaubwürdigkeit. Jetzt müssen Merz und Co. nachsitzen und ihre Migrationsstrategie überdenken. Die Bundesregierung wiederum sieht sich bestätigt. Wie es weitergeht? Die nächste Instanz wird entscheiden – und bis dahin bleibt die Diskussion über den richtigen Weg in der Asylpolitik so hitzig wie eh und je.