Das Hamburger Verfassungsgericht hat heute der Initiative «Schluss mit Gendersprache» einen Riegel vorgeschoben. Die Volksinitiative, die ein Verbot von Gendersternchen und ähnlichen Schreibweisen in öffentlichen Einrichtungen durchsetzen wollte, ist damit vorerst gescheitert. Nach Auffassung der Richter verstößt das Anliegen gegen die Wissenschaftsfreiheit und die Rundfunkfreiheit.
Die Initiative hatte fast 16.000 Unterschriften gesammelt – deutlich mehr als die erforderlichen 10.000. Ihr Ziel: In Behörden, Schulen und städtischen Unternehmen sollte nach den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung kommuniziert werden, also ohne Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich.
«Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Selbstbestimmung öffentlicher Einrichtungen», erklärte Rechtsexpertin Prof. Dr. Anke Müller von der Universität Hamburg. Das Gericht betonte die Bedeutung der grundgesetzlich geschützten Freiheiten, die durch ein solches Verbot eingeschränkt würden.
Besonders an Hochschulen hätte ein striktes Genderverbot problematische Folgen. Auf den Fluren der Universität Hamburg spüre ich seit Jahren, wie emotional dieses Thema diskutiert wird – von Studierenden genauso wie von Lehrenden.
Die Initiatoren zeigten sich enttäuscht. «Wir prüfen nun weitere rechtliche Schritte», kündigte Sprecherin Sabine Werner an. Für mich als langjährige Beobachterin der Hamburger Stadtpolitik ist klar: Die Debatte um geschlechtergerechte Sprache wird weitergehen – und vielleicht wird sie durch diese Entscheidung sogar sachlicher. Denn letztlich geht es um die Frage, wie wir in einer vielfältigen Gesellschaft respektvoll miteinander kommunizieren wollen.