Berlins Wohnungsmarkt steht vor dem größten Umbruch seit Jahrzehnten. Die rot-grün-rote Koalition hat sich auf ein Vergesellschaftungsgesetz geeinigt, das die Enteignung großer Wohnungskonzerne ermöglichen soll. Betroffen wären Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Rund 240.000 Wohnungen könnten so in öffentliches Eigentum übergehen – etwa 15 Prozent des gesamten Berliner Mietwohnungsbestands.
«Die Zeit des Zauderns ist vorbei», sagt Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus. Nach monatelangen zähen Verhandlungen hat die Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die rechtlichen Grundlagen für die Vergesellschaftung schafft. Die enteigneten Unternehmen sollen entschädigt werden – jedoch deutlich unter Marktwert.
Die Grundlage für das Gesetz bildet ein Volksentscheid von 2021. Damals stimmten 59 Prozent der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die Immobilienbranche reagiert empört. «Das ist ein schwarzer Tag für den Wohnungsmarkt», erklärt Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsbaugesellschaft Gesobau. Er befürchtet einen Investitionsstopp und rechtliche Auseinandersetzungen.
Als ich gestern durch Neukölln ging, war die Nachricht bereits Gesprächsthema an jeder Ecke. «Endlich passiert was», hörte ich eine ältere Dame sagen, während am Nachbartisch junge Immobilienmakler die Köpfe zusammensteckten.
Ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Experten sind gespalten. Sicher ist: Berlins Wohnungsmarkt steht vor einem Experiment, das bundesweit Schule machen könnte. Oder, wie es ein Kreuzberger Mieteraktivist mir gegenüber formulierte: «Hier geht’s um die Frage: Ist Wohnen Ware oder Grundrecht?»