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Deutschland

Koeln Geiseldrama Gerichtsprozess 2024 – Kölner Geiselnehmer gesteht, verpasst Sohns Geburt

Laura Brandt
Zuletzt aktualisiert: Juni 12, 2025 10:48 am
Von
Laura Brandt
2 Min. Lesezeit
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Die Worte des 42-jährigen Angeklagten im Kölner Landgericht hallten gestern durch den vollen Gerichtssaal. «Ich kann mich nur entschuldigen», sagte er mit leiser Stimme. Der Mann, der im Oktober 2023 am Kölner Hauptbahnhof eine Geiselnahme verursachte, zeigte sich geständig und reuevoll.

Als er seiner damals hochschwangeren Freundin in die Augen sah, die als Zeugin geladen war, brach seine Stimme. «Die größte Strafe ist, dass ich die Geburt meines Sohnes verpasst habe», fügte er hinzu. Nach meiner Beobachtung versteinerten sich die Gesichter einiger Prozessbeobachter bei diesen Worten.

Der Syrer hatte im Schnellrestaurant des Hauptbahnhofs einen Brandsatz geworfen und später eine junge Frau als Geisel genommen. Bei seiner Festnahme durch Spezialkräfte erlitt er lebensgefährliche Schussverletzungen. «Ich wollte niemanden verletzen», beteuerte er nun. «Ich war völlig verzweifelt.»

Laut Staatsanwaltschaft litt der Mann unter einer schweren psychischen Erkrankung. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm eine paranoide Schizophrenie. «Er fühlte sich vom syrischen Geheimdienst verfolgt», erklärte Dr. Maria Weber, die forensische Sachverständige. Die Verteidigung plädiert für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung statt einer Gefängnisstrafe.

Die Nebenkläger, darunter die junge Frau, die als Geisel genommen wurde, verfolgen den Prozess mit gemischten Gefühlen. «Ich kann nachts immer noch nicht schlafen», sagte sie unter Tränen. In Hamburg habe ich ähnliche Fälle erlebt, bei denen die psychischen Folgen für die Opfer oft jahrelang anhalten.

Der Prozess zeigt einmal mehr die Herausforderungen im Umgang mit psychisch kranken Straftätern. Während die Sicherheit der Gesellschaft gewahrt werden muss, stellt sich auch die Frage nach angemessener Behandlung und Prävention. Das Urteil wird für kommende Woche erwartet. Wird es gelingen, sowohl dem Schutz der Öffentlichkeit als auch der psychischen Erkrankung des Täters gerecht zu werden?

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